Duldungspflicht
Duldungspflicht: Was bedeutet "dulden" und wann besteht die Duldungspflicht?
Sogenannte Duldungspflichten existieren in unterschiedlichen Rechtsbereichen. Ebenso vielschichtig sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind.
Was bedeutet "dulden"?
Im Zivilrecht ist der Begriff der Duldung genauso existent wie in anderen Rechtsgebieten. So hat etwa im Mietrecht der Mieter nach § 554 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Maßnahmen zu dulden, die zur Erhaltung der Mietsache (Reparaturen) erforderlich sind. Dulden bedeutet passives Stillhalten, es besteht keinerlei Mitwirkungspflicht; z.B. muss er keine Möbel zur Seite räumen, oder putzen. Bei Modernisierung hat er Maßnahmen zur Verbesserung des Gebrauchswerts, wie diejenigen zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums grundsätzlich zu dulden. Dies gilt auch, wenn die Maßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen wäre; das wird erst im Rahmen der Modernisierungsmieterhöhung berücksichtigt.
Vom Grundstückseigentümer zu dulden sind unwesentliche Beeinträchtigungen seiner Nutzung aufgrund von Immissionen der umgebenden Grundstücke. Selbst wenn die Störung wesentlich ist, ist sie zu dulden, wenn sie aus einer ortsüblichen Nutzung resultiert. Im öffentlichen Recht bestehen immer dann Duldungspflichten, wenn bei einer Interessenabwägung das Recht des Betroffenen gegenüber dem Interesse des Allgemeinwohls zurücktritt. Als Beispiel sei hier das Duldenmüssen von Erschließungsmaßnahmen kommunaler Verwaltung unter Inanspruchnahme des Privatgrundstücks genannt.
Duldung: Beratung durch einen Anwalt
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