Bürgschaft

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Bürgschaft - Infos und Rechtsberatung

Die Bürgschaft ist ein privatrechtliches Rechtsinstitut, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist.

Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich grundsätzlich ein Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. Es kann sich damit beispielsweise der Bürge gegenüber einem Darlehensgeber verpflichten, für die Rückzahlung eines Darlehens eines nicht mit dem Bürgen personenidentischen Darlehensnehmers zu bürgen und damit, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag dieses Darlehensnehmers einzustehen.

Die Bürgschaft ist in vielen Ausformungen möglich, so etwa als so genannte selbstschuldnerische Bürgschaft, Mitbürgschaft, Zeitbürgschaft, Teilbürgschaft, Höchstbetragsbürgschaft oder Kontokorrentbürgschaft. Eine häufige Form der Bürgschaft ist die so genannte Ausfallsbürgschaft, bei der sich der Bürge verpflichtet, dem Gläubiger für den endgültigen Ausfall der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.

Wer aufgrund Gesetzes, richterlicher Anordnung oder kraft Rechtsgeschäftes Sicherheit zu leisten hat, kann dies nach § 232 BGB durch Stellung eines tauglichen Bürgen bewirken. Als tauglicher Bürge ist hierbei anzusehen, wenn wer ein der Höhe der zu leistenden Sicherheit angemessenes Vermögen besitzt und seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Die Bürgschaftserklärung muss hierbei den Verzicht auf die Einrede der Vorausklage enthalten.

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