Teil-Vollstreckungsbescheid

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Teil-Vollstreckungsbescheid - Infos und Rechtsberatung

Der Teilvollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungsbescheid, der aufgrund eines Teilwiderspruches im Rahmen eines Mahnverfahrens über den nicht widersprochenen Teil des Mahnbescheides ergeht.

Durch das Mahnverfahren kann der Gläubiger im Zivilprozess ohne Klageerhebung und Urteil einen Vollstreckungstitel erhalten. Der Gläubiger stellt dazu einen entsprechenden Antrag idR an das zentrale Mahngericht des jeweiligen Bundeslandes, bei dem der Antragssteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Amts= Mahngericht erlässt den Mahnbescheid, wenn sämtliche formellen Voraussetzungen vorliegen. Es wird nicht geprüft, ob der geltend gemachte Anspruch dem Antragssteller zusteht. Der Mahnbescheid wird dem Antragsgegner zugestellt. Legt der Antragsgegner keinen Widerspruch ein, wird auf Antrag der Vollstreckungsbescheid erlassen. Dieser Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel und steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Wenn kein Einspruch eingelegt wird, wird der Vollstreckungsbescheid formell und materiell rechtskräftig. Legt der Antragsgegner Widerspruch ein, wird kein Vollstreckungsbescheid erlassen. Auf Antrag des Antragsstellers wird dann ein streitiges Verfahren (Zivilprozess) vor Gericht durchgeführt. Legt der Antragsgegner gegen einen Teil der Forderung Widerspruch ein, so ergeht nur über den Teil ein Vollstreckungsbescheid, dem nicht widersprochen wurde (Teilvollstreckungsbescheid). Über den widersprochenen Teil kann auf Antrag das streitige Verfahren (Zivilprozess) vor Gericht durchgeführt werden.

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist für den Laien sehr kompliziert. Ein selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG hilft Ihnen gerne und schätzt auf Wunsch Ihre Situation rechtlich ein.