Richterliche Verfügung: Infos und Rechtsberatung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Der Begriff richterliche Verfügung steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen und ist im weitesten Sinn eine richterliche Anweisung.

Diese kann sich intern auf die Bearbeitung der Akte richten, aber auch mit Außenwirkung verbunden sein. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind. Um beurteilen zu können, welchen Hintergrund und welche rechtliche Konsequenz eine richterliche Verfügung hat, müssen der Sachstand des Prozesses und der Inhalt der richterlichen Verfügung beurteilt werden. Eine solche Beurteilung ist in den meisten Fällen für den juristischen Laien nicht möglich, da er über eine ausreichende Prozesserfahrung und Kenntnisse des Prozessrechts verfügen muss, um die rechtliche Situation beurteilen zu können. Es empfiehlt sich daher auch bei Prozessen, für die keine Anwaltspflicht besteht, bei einer richterlichen Verfügung einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Richterliche Verfügung: Beratung durch einen Anwalt

Die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG können Ihnen direkt am Telefon wichtige Hinweise geben, wie auf eine richterliche Verfügung zu reagieren ist und welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten bestehen.