Einlassung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Einlassung: Diese Konsequenzen gilt es zu beachten

Unter Einlassung im Rechtssinne versteht man im Zivilprozess die Stellungnahme des Beklagten zu gegen ihn erhobenen Ansprüchen, im Strafprozess des Angeklagten zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen.

Im Zivilprozess bedeutet die Einlassung die sachliche Verteidigung gegen die Klage.

Welche Konsequenzen hat eine Einlassung bzw. Nichteinlassung?

Ein Nichteinlassen führt zum Versäumnisurteil zu Gunsten des Gegner, kann auch zu verspäteten Vortrag ("Präklusion") führen mit der Folge Verlust des Prozesses. Ein Versäumnisurteil kann taktisch auch gewollt sein, um zunächst verspäteten Vortrag doch noch (mit einer Einlassung zur Klage im Einspruchsverfahren) wirksam vorbringen zu können. Eine weitere Folge des Einlassens ist beispielsweise die erschwerte Klagerücknahmemöglichkeit.

Im Strafprozess bedeutet die Einlassung zunächst kein Geständnis oder Beweis. Der Richter bildet aber im Rahmen einer Gesamtwürdigung der sonstigen Beweismittel wie der Einlassung seine Überzeugung. Eine Einlassung, in welchem Umfang auch immer, kann zur Beurteilung des Gerichts darüber führen, ob Vorsatz vorlag, Rechtfertigungsgründe,auch die Strafzumessung hängt von Einlassung gab. Ohne vorherige Kenntnis der Ermittlung-/Strafakte (Beweismittel, Zeugenaussagen bei Polizei) sollte keine Einlassung erfolgen.

Einlassung: Beratung durch einen Anwalt

Die selbstständigen Kooperationsanwält der DAHAG und -anwältinnen beraten Sie gerne zum Thema Einlassung, deren Inhalt und Zeitpunkt.