Zivilprozessrecht
Zivilprozessrecht
Ob man sich mit dem Vermieter streitet, sich gegen eine überhöhte Handwerker-Rechnung zur Wehr setzen möchte oder die lärmenden Nachbarn nicht mehr erträgt - all diese Fälle werden vor den Zivilgerichten entschieden. Zu den Zivilgerichten zählen die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte sowie der Bundesgerichtshof. Zusammen mit den Strafgerichten zählen sie zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Den Gang des Verfahrens regelt die Zivilprozessordnung. Sie enthält die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen zum Zivilprozess im Allgemeinen, zu den einzelnen Klagearten, zu den Schnellverfahren sowie zu Berufung, Revision und schließlich auch, wer die Gerichtskosten zu tragen hat.
Die Regelungen der Zivilprozessordung sind häufig hoch abstrakt. Ohne anwaltliche Auskunft sind die Bestimmungen zu Klagebefugnis, Gegenstandswert, Prozesskostenbeihilfe oder zur Klageerwiderung für den juristischen Laien nur schwer verständlich.
Ob man sich gegen eine unberechtigte Forderung mit einer einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen kann, ob einem Kläger Prozesskostenbeihilfe zusteht und wann eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss, kann im Zweifel nur ein Anwalt klären.
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