Völkerrecht
Völkerrecht
Unter Völkerrecht werden alle Abkommen, Konventionen, Verträge, Pakte, usw. verstanden, die Nationalstaaten untereinander vereinbaren. Es wird auch als internationales Recht oder supranationales Recht bezeichnet. Im Gegensatz zu nationalen Gesetzen sind sie von der Anerkennung der jeweiligen Staaten abhängig, da kein zentrales Gesetzgebungsorgan, keine übergeordnete Gerichtsbarkeit oder Exekutive vorhanden ist.
Die größte und zugleich wichtigste völkerrechtliche Organisation sind die Vereinten Nationen (engl. United Nations/UN). Mit 193 Mitgliederstaaten ist in ihr fast die ganze Welt vereint und als Völkerrechtssubjekt daher uneingeschränkt anerkannt. Die UN-Charta stellt die Rechtsgrundlage des Zusammenschlusses dar, wichtigste Aufgaben etwa sind der Erhalt des Weltfriedens, der Schutz der Menschenrechte oder die Förderung internationaler Zusammenarbeit. Die UN hat relativ wenig Einfluss auf die jeweiligen Nationalstaaten, da die Charta recht flexibel interpretierbar und anwendbar ist. Die nationalstaatlichen Kompetenzen werden kaum eingeschränkt, geschweige denn abgegeben, was die Handlungsfähigkeit der Organisation minimiert.
Ein Staatenbund wie etwa die Europäische Union hat da schon mehr Einfluss auf ihre Mitglieder: Mit Organen, wie etwa der Kommission, dem Parlament oder dem Rat verfügt sie über eine den Staaten übergeordnete Legislative. So werden etwa EU-Richtlinien verabschiedet, die anschließend von den Mitgliedern in nationales Recht umzusetzen sind. Mit dem Europäischen Gerichtshof existiert außerdem eine supranationale Rechtssprechungsinstanz. Nicht zuletzt wurde mit der Währungsunion und der Einführung des Euros ein gemeinsamer Wirtschaftsraum stärker definiert. Die nationale Souveränität aber wurde damit auch noch nicht aufgehoben: Für die Bundesrepublik hat das Bundesverfassungsgericht die Einflussgrenze der EU mit den sogenannten Solange-Beschlüssen (Solange I und Solange II) definiert. Im Wesentlichen besagen sie, dass die europäische Gesetzgebung und Rechtsprechung gültig ist, solange sie nicht gegen deutsche Grundrechte verstoßen.
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