Ecklohn: Grundgehalt im Tarifvertrag

Unter Ecklohn versteht man den Lohn, der nach einem Tarifvertrag für einen Facharbeiter über 21 Jahre der untersten Tarifgruppe gezahlt werden muss. Es handelt sich praktisch um den "Normallohn", denn ausgehend vom Ecklohn wurden lange die Gehälter aller anderen Vergütungsgruppen eines Tarifvertrages ausgehandelt. Dabei legten die Tarifpartner - also Arbeitgebervertreter und Gewerkschaften - fest, welches Anforderungsprofil Mitarbeiter für die Eingruppierung in die jeweilige Vergütungsgruppe erfüllen müssen. Das Gehalt der einzelnen Gruppen wurde dann aber nicht als Summe ausgehandelt, stattdessen legten die Tarifpartner nur die prozentuale Steigerung im Verhältnis zum Ecklohn fest.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Ecklohn gilt nur für Arbeitsverhältnisse, die einem Tarifvertrag unterliegen

In verschiedenen Branchen werden jedoch zwischenzeitlich für die einzelnen Lohngruppen die relevanten Beträge direkt vereinbart, sodass der Ecklohn an Bedeutung verloren hat. Wo es noch Ecklöhne in den Tarifverträgen gibt, können Sie sich als Arbeitnehmer auch darauf berufen, allerdings nur dann, wenn Ihr Arbeitsverhältnis einem entsprechenden Tarifvertrag unterliegt - sei es aufgrund von Allgemeinverbindlichkeit, arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel oder beiderseitiger Verbandsmitgliedschaft. Trifft das zu, spricht man von Tarifbindung. Wird ein Tarifvertrag ausgehandelt, muss Ihr Arbeitgeber sich dann auch an die Bedingungen halten, die darin definiert sind.