Speditionsrecht

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Speditionsrecht

Das Speditionsrecht ist ein Teil des Transportrechts. Dieses wiederum gehört zum Handelsrecht und beinhaltet Regelungen zum Transport von Gütern auf der Straße, per Eisenbahn, zur See oder in der Luft. Es kommt zur Anwendung, wenn sich Lade- oder Abladeort in Deutschland befinden. Ein Gütertransport wird mit einem Vertrag zwischen Auftraggeber und Transportunternehmen vereinbart, wobei das Handelsgesetzbuch zwischen Frachtvertrag, Speditionsvertrag und Lagervertrag unterscheidet.

Während ein Spediteur lediglich für die Organisation des Transports verantwortlich ist, ist der Frachtführer zum eigentlichen Transport des Frachtgutes verpflichtet. Ein Lagervertrag regelt die Vorrats-, Umschlags-, oder Auslieferungslagerung und ist von einem gewerblichen Mietvertrag abzugrenzen. Häufig geschieht ein Gütertransport über die Ländergrenzen hinweg, sodass oftmals auch internationale Abkommen und ausländisches Recht berührt werden.

Für Privatleute ist vielmehr das Umzugsrecht relevant, das einen Teil des Speditionsrechts darstellt. Möchte man mit Hilfe einer Möbelspedition umziehen, muss ein so genannter Umzugsvertrag geschlossen werden, welcher als Rechtsgrundlage der Dienstleistung dient. Im Schadensfall oder bei sonstigen Haftungsfragen hilft ein Rechtsanwalt weiter, der im Transport- und Speditionsrecht versiert ist.

Vom Transport- und Speditionsrecht ist die Beförderung von Personen und mitreisendem Gepäck klar abzugrenzen, welche im Reiserecht zu verorten ist.

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Weitere Informationen: Speditionsrecht von A-Z

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