Hartz IV (2022): Anspruch, Höchstsätze, Rechtsberatung
Wer in Not ist und den Lebensunterhalt selbst nicht bestreiten kann, kann in Deutschland die sogenannte Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte beantragen. Bekannter ist diese unter den Namen Arbeitslosengeld II oder Hartz IV. Wer Anspruch auf Hartz IV hat, wie hoch der Regelsatz ist und was Sie bei Antrag und Bezug von ALG II beachten müssen, erfahren Sie hier.
- Wer hat Anspruch auf Hartz IV?
- Kein Hartz IV-Anspruch bei eigenem Vermögen
- Schonvermögen: Was wird nicht berücksichtigt?
- Freibeträge bei Hartz IV
- Wie kann ich Hartz IV beantragen?
- Hartz IV Sätze: Wie viel Geld bekomme ich?
- Anspruch auf Mehrbedarf
- Mini-Job bei Hartz IV: Wird zusätzliches Einkommen angerechnet?
Wichtig: Bürgergeld statt Hartz IV!
Seit dem 01. Januar 2023 gibt es statt Hartz IV das sogenannte Bürgergeld. Der Regelsatz wurde erhöht, zudem soll die staatliche Hilfe grundsätzlich "bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter" werden. Die neuen Regelungen im Detail finden Sie hier.
Wer hat Anspruch auf Hartz IV?
Ziel von Hartz IV ist es, hilfsbedürftigen Menschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Gemäß § 7 Abs. 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) kann Hartz IV beantragen, wer…
- … mindestens 15 Jahre alt ist und…
- …erwerbsfähig ist (d. h. mindestens 3 Stunden pro Woche arbeiten kann) und…
- …hilfebedürftig ist (d. h. den Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann) und…
- …die gesetzliche Altershöchstgrenze, die zwischen 65 und 67 Jahren liegt, noch nicht überschritten hat und…
- …seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Gut zu wissen: Während Arbeitslosengeld I nur arbeitslosen Leistungsempfängern zur Verfügung steht, können Sie Hartz IV auch beantragen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt trotz Arbeit nicht bestreiten können. Oft ist dies bei Selbstständigen der Fall. Man spricht hier von sogenannten „Aufstockern“.
Gesetzliche Altershöchstgrenzen
Ihr Anspruch auf Hartz IV erlischt, wenn Sie bereits Anspruch auf die gesetzliche Rente beziehungsweise auf die Grundsicherung im Alter haben. Die Altershöchstgrenzen für den Hartz IV-Anspruch sind abhängig von Ihrem Geburtsjahr:
Altershöchstgrenze ALG II
Geburtsjahr | Altersgrenze | ||
---|---|---|---|
1946 und früher | 65 Jahre | ||
1947 | 65 Jahre und 1 Monat | ||
1948 | 65 jahre und 2 Monate | ||
1949 | 65 Jahre und 3 Monate | ||
1950 | 65 Jahre und 4 Monate | ||
1951 | 65 Jahre und 5 Monate | ||
1952 | 65 Jahre und 6 Monate | ||
1953 | 65 Jahre und 7 Monate | ||
1954 | 65 Jahre und 8 Monate | ||
1955 | 65 Jahre und 9 Monate | ||
1956 | 65 Jahre und 10 Monate | ||
1957 | 65 Jahre und 11 Monate | ||
1958 | 66 Jahre | ||
1959 | 66 Jahre und 2 Monate | ||
1960 | 66 Jahre und 4 Monate | ||
1961 | 66 Jahre und 6 Monate | ||
1962 | 66 Jahre und 8 Monate | ||
1963 | 66 Jahre und 10 Monate | ||
ab 1964 | 67 Jahre |
Kein Hartz IV-Anspruch bei eigenem Vermögen
Gemäß den oben angegebenen Voraussetzungen für Arbeitslosengeld II müssen Sie hilfebedürftig sein, um dieses beantragen zu können. Kurzum bedeutet das: Wenn Ihr Vermögen so hoch ist, dass Sie davon leben können, haben Sie keinen Anspruch auf Hartz IV. Das gilt auch dann, wenn Sie gerade kein regelmäßiges Einkommen haben.
Was die Sache etwas verkompliziert ist, dass mit „Vermögen“ nicht nur Geld gemeint ist, sondern auch Sachwerte mit angerechnet werden können.
Gemäß § 12 Abs. 1 SGB II sind „alle verwertbaren Vermögensgegenstände“ zu berücksichtigen. Dazu zählen beispielsweise:
- Bargeld
- Sparguthaben auf Giro- oder Tagesgeldkonten
- Wertpapiere
- Immobilien
- Sparbriefe
- Bausparguthaben
- Sachwerte (z. B. hochwertiger Schmuck)
Bevor Sie Hartz IV beantragen können, müssen Sie Ihr Eigenvermögen erst aufgebraucht haben. Wenn Sie in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, gestaltet sich das Ganze noch einmal komplizierter. Unter einer Bedarfsgemeinschaft versteht man das Zusammenleben von Personen, die in einem engen persönlichen oder verwandtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen. Haben Sie beispielsweise monatlich Geld für Ihr Kind zur Seite gelegt, ist dieses Vermögen durch einen Freibetrag in Höhe von 3.100 Euro geschützt.
Was auf Hartz IV angerechnet wird und was nicht, ist für Laien nicht immer nachvollziehbar. Wichtig ist, dass Sie sich einen Überblick über Ihre Finanzen verschaffen, bevor Sie ALG II beantragen. Ziehen Sie danach am besten einen Experten zu Rate, der Ihnen sagen kann, wie es um Ihren Hartz IV-Anspruch bestellt ist. Eine Erstberatung erhalten Sie beim Jobcenter. Wünschen Sie sich eine Zweitmeinung, können Sie die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG um Hilfe bitten: Diese sind an 365 Tagen im Jahr telefonisch zu erreichen. Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet lediglich 1,99 Euro pro Minute. Im Durchschnitt dauert die Beratung 8 Minuten.
Schonvermögen: Was wird nicht berücksichtigt?
Im Sozialgesetzbuch sind einige Vermögensposten aufgelistet, die bei Leistungsempfängern explizit nicht berücksichtigt werden.
Zum Schonvermögen zählt unter anderem:
- Angemessener Hausrat
- Ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person
- Eine selbst genutzte Eigentumswohnung oder ein selbst genutztes Hausgrundstück in angemessener Größe
- Sachen und Rechte, deren Anrechnung unwirtschaftlich wäre oder eine besondere Härte darstellen würde
Gerade der letzte Punkt ist sehr offen formuliert und lässt einiges an Spielraum zu. Was genau Unwirtschaftlichkeit oder eine besondere Härte darstellt, muss entsprechend von Fall zu Fall entschieden werden.
Hier einige Beispiele: Von Unwirtschaftlichkeit spricht man unter anderem dann, wenn der Verkauf einer Sache zwar rein theoretisch möglich wäre, aber keinen angemessenen Gewinn erzielen würde. Das trifft zum Beispiel auf einen Pkw zu, der aufgrund einer luxuriösen Ausstattung für Leistungsempfänger eigentlich nicht angemessen ist, der aber bereits so alt und angeschlagen ist, dass ein Verkauf sich nicht lohnen würde.
Besondere Härte liegt beispielsweise dann vor, wenn das Jobcenter Sie dazu zwingen würde, ein Erbstück zu veräußern. Wenn Sie kurz davor sind, in Rente zu gehen, kann mitunter der Rückgriff auf Ihre Altersvorsorge nicht mehr von Ihnen verlangt werden. Auch dieses Vermögen wird dann dem Schonvermögen zugeordnet und entsprechend nicht berücksichtigt.
Freibeträge bei Hartz IV
Neben dem Schonvermögen gibt es auch einige Freibeträge, die bei der Ermittlung Ihres Vermögens nicht berücksichtigt werden. Dies soll gewährleisten, dass Sie nicht Ihr gesamtes Erspartes erst aufbrauchen müssen, bevor Sie einen Antrag auf Hartz IV stellen können.
Gemäß § 12 Abs. 2 SGB II beläuft sich der Freibetrag für volljährige Hartz IV-Empfänger auf 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Der Grundfreibetrag, der nicht unterschritten werden darf, beträgt 3.100 Euro.
Beispiel: Herr Maier möchte Hartz IV beantragen, hat jedoch noch 8.000 Euro auf der hohen Kante. Da er 45 Jahre alt ist, beträgt sein Freibetrag 6.750 Euro. Er muss also erst 1.250 Euro verbrauchen, bevor er seinen Anspruch auf ALG II geltend machen kann.
Bei den Freibeträgen gibt es auch Höchstgrenzen. Diese richten sich nach Ihrem Geburtsjahr.
Höchstfreibeträge Hartz IV
Geburt... | Höchstfreibetrag | ||
---|---|---|---|
… vor dem 1. Januar 1958 | 9.750 Euro | ||
… nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 | 9.900 Euro | ||
… nach dem 31. Dezember 1963 | 10.050 Euro |
Gut zu wissen: Für notwendige Anschaffungen steht Ihnen ein gesonderter Freibetrag in Höhe von 750 Euro zur Verfügung.
Geld, das Sie bereits für die Altersvorsorge zur Seite gelegt haben, ist besonders geschützt. Hier beläuft sich der Freibetrag auf 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Allerdings gibt es auch dafür Höchstgrenzen.
Höchstfreibeträge Altersvorsorge Hartz IV
Geburt... | Höchstfreibetrag | ||
---|---|---|---|
… vor dem 1. Januar 1958 | 48.750 Euro | ||
… nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 | 49.500 Euro | ||
… nach dem 31. Dezember 1963 | 50.250 Euro |
Gut zu wissen: Die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG stehen Ihnen nicht nur telefonisch, sondern auch im Rahmen der Online-Rechtsberatung zur Verfügung. Wenn Sie diese in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie Ihre Frage lediglich in das entsprechende Formular eingeben. Die Anfrage ist völlig kostenlos. Sie erhalten daraufhin ein unverbindliches Preisangebot von einem Anwalt. Sie entscheiden also selbst, ob Ihnen die Frage den Preis wert ist oder nicht.
Wie kann ich Hartz IV beantragen?
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beantragen wollen, müssen Sie sich an das für Sie zuständige Jobcenter wenden. Dort findet in der Regel zunächst ein Beratungsgespräch statt. Bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit.
Im Anschluss daran müssen Sie eine Vielzahl an nötigen Formularen ausfüllen. Merkblätter und Vorlagen hierfür finden Sie im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit .
Haben Sie alles wahrheitsgemäß ausgefüllt, müssen Sie die Dokumente zusammen mit den folgenden Nachweisen einreichen:
- Kontoauszüge der letzten 6 Monate
- Mietvertrag inklusive Heiz- und Nebenkostennachweis
- Einkommens- und Vermögensnachweis
Sie erhalten daraufhin einen Bescheid vom Jobcenter, in dem Ihnen mitgeteilt wird, ob Sie die Voraussetzungen für Hartz IV erfüllen und wie hoch Ihr individueller Anspruch ausfällt.
Wichtig: Haben Sie bereits Arbeitslosengeld I bezogen und läuft dieses nun aus, müssen Sie Hartz IV dennoch gesondert beantragen. Ihr Anspruch wird nicht automatisch umgestellt.
Gut zu wissen: Die Hartz IV-Bezüge laufen nicht unbegrenzt weiter. In der Regel müssen Sie nach etwa einem Jahr einen erneuten Antrag zur Wiederbewilligung einreichen.
Hartz IV Sätze: Wie viel Geld bekomme ich?
Anders als das Arbeitslosengeld I, das sich nach Ihrem durchschnittlichen zuvor verdienten Nettoverdienst richtet und damit individuell berechnet wird, sind für die Grundsicherung Hartz IV sechs Regelbedarfsstufen veranschlagt. In welche Stufe Sie fallen, hängt einzig und allein von Ihrer aktuellen Lebenssituation ab.
Regelsätze Hartz IV (2022)
Regelbedarfsstufe | Beschreibung | Monatlicher Regelsatz | ||
---|---|---|---|---|
1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 449 Euro | ||
2 | Paare / Bedarfsgemeinschaften (Zusammenleben von Personen mit besonderer persönlicher oder verwandtschaftlicher Beziehung) | 404 Euro | ||
3 | Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen / Personen unter 25 Jahre, die im Haushalt der Eltern leben oder ohne Zustimmung ausgezogen sind | 360 Euro | ||
4 | Kinder zwischen 14 und 18 Jahren | 376 Euro | ||
5 | Kinder zwischen 6 und 14 Jahren | 311 Euro | ||
6 | Kinder zwischen 0 und 5 Jahren | 285 Euro |
Gut zu wissen: Wie oben beschreiben, erhalten grundsätzlich nur Personen über 15 Jahre Hartz IV. Leben Kinder allerdings in einer Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, können diese für sie die oben angegebenen Regelsätze beantragen.
Anhebung der Regelsätze
Mit der Einführung des Bürgergelds, das zum 01. Januar 2023 Hartz IV abgelöst hat, wurden auch die Leistungen angepasst. Wer bereits Hartz IV bezogen hat, musste dazu keinen neuen Antrag stellen.
Regelsätze Bürgergeld (2023):
Leistungsberechtigte Person | Regelsatz | ||
---|---|---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 502 Euro | ||
Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaften | 451 Euro | ||
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 402 Euro | ||
Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 402 Euro | ||
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 420 Euro | ||
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 Euro | ||
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 Euro |
Jobcenter übernimmt angemessene Miete
Die oben angegebenen Regelbedarfssätze sind dafür gedacht, dass Sie damit Ausgaben des täglichen Bedarfs abdecken. Darunter fallen Kosten für Lebensmittel, Kleidung oder Strom.
Zusätzlich dazu übernimmt das Jobcenter bei hilfebedürftigen Leistungsempfängern auch die Miete sowie die anfallenden Heiz- und Nebenkosten. Allerdings gilt, dass die Miete angemessen sein muss. In den unterschiedlichen Gemeinden und Städten gibt es dafür klar definierte Höchstmieten sowie häufig auch maximale Wohnungsgrößen. Wie groß die Wohnung in Ihrem Fall sein darf und wie hoch die Miete ausfallen darf, erfragen Sie am besten beim zuständigen Jobcenter.
Anspruch auf Mehrbedarf
Bestimmte Personengruppen können bei der Agentur für Arbeit Mehrbedarf anmelden und erhalten dadurch eine Aufstockung des Hartz IV-Satzes.
Kann ich als Hartz IV-Empfänger einen Kredit aufnehmen?
In Einzelfällen haben Hartz IV-Empfänger gemäß § 42a SGB II Anspruch auf ein zinsfreies Darlehen von der Agentur für Arbeit. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie Stromschulden angehäuft haben und Ihr Energieversorger nun damit droht, den Strom abzustellen.
Das Jobcenter zahlt Ihnen nach einer Prüfung des Antrags ein Darlehen aus, auf das Sie keine Zinsen zahlen müssen. Allerdings wird von Ihnen gefordert, den Zuschuss möglichst schnell wieder auszugleichen. Um dies zu gewährleisten, zieht das Jobcenter so lange 10 Prozent Ihres Regelsatzes ab, bis das Darlehen abbezahlt ist.
Mini-Job bei Hartz IV: Wird zusätzliches Einkommen angerechnet?
Wenn Sie sich neben Ihren Hartz IV-Bezügen noch den einen oder anderen Euro durch einen Mini-Job oder Teilzeitjob dazuverdienen möchten, ist dies grundsätzlich kein Problem. Beachten müssen Sie allerdings, dass Ihr Einkommen gemäß § 11 Abs. 1 SGB II auf Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Das bedeutet, dass Sie aufgrund Ihres Zuverdienstes geringere Sozialleistungen erhalten.
Allerdings profitieren Sie auch hier von Freibeträgen:
- Die ersten 100 Euro vom Einkommen sind komplett anrechnungsfrei.
- Einkommen zwischen 100 und 1.000 Euro wird zu 20 Prozent nicht angerechnet.
- Einkommen bis 1.200 Euro wird zu 10 Prozent nicht angerechnet.
- Bei Leistungsempfängern mit Kindern wird Einkommen bis 1.500 Euro zu 10 Prozent nicht angerechnet.
Kurzum bedeutet das: Wenn Sie sich im Rahmen eines Minijobs 450 Euro dazuverdienen, werden zunächst 100 Euro Freibetrag abgezogen. Von den verbleibenden 350 Euro sind wiederum 20 Prozent anrechnungsfrei (70 Euro). Insgesamt bleibt Ihnen also ein Freibetrag von 170 Euro. Die restlichen 280 Euro werden auf Ihren Regelsatz angerechnet.
Verdienen Sie sich 1.400 Euro dazu, dürfen Sie 20 Prozent der ersten 1.000 Euro behalten. Der Freibetrag entspricht dann 200 Euro. Von den verbleibenden 400 Euro dürfen Sie 10 Prozent – also 40 Euro – behalten. Insgesamt steht Ihnen dann ein Freibetrag von 240 Euro zur freien Verfügung. Ihr restliches Gehalt wird auf Ihren Hartz IV-Anspruch angerechnet.
Beachten Sie, dass sich Einkommen hier nicht nur auf zusätzliches Gehalt aus einem Nebenjob beschränkt. Auch Miet- oder Pachteinnahmen zählen beispielsweise zum Einkommen und werden entsprechend auf Ihre Bezüge angerechnet.
Nicht angerechnet werden hingegen die folgenden Posten:
- Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Entschädigungen
- Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und vergleichbare Leistungen der Begabtenförderungswerke