arbeitslos
Arbeitslos ist jeder, der
- nicht Schüler, Student oder Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen, nicht arbeitsunfähig erkrankt, nicht Empfänger von Altersrente ist und
- vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder dieses unterbrochen ist oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet (Beschäftigungslosigkeit) und
- sich bemüht, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden / wöchentlich umfassende Beschäftigung zu finden (Eigenbemühungen) und
- den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit)
Arbeitslose haben nach vorhergehender Beschäftigung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn
- sie sich bei Arbeitsamt arbeitslos gemeldet haben,
- die Anwartschaftszeit erfüllen (Regelfall: 12 Beitragsmonate für die Agentur für Arbeit in den letzten 24 Monaten
- dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld I erschöpft, besteht im Regelfall Anspruch auf Arbeitslosengeld II ("Hartz IV").
Weitere Informationen erhalten Sie von unseren in diesem rechtlichen Gebiet spezialisierten Kooperationsanwälten im Rahmen einer telefonischen Auskunft.