Sicherheitsrecht

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Sicherheitsrecht

Das Sicherheitsrecht ist das Recht zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es handelt sich meist um Landesrecht, nur einige Bereiche, wie der Zoll, der Bahnverkehr und Ähnliches sind zweckmäßigerweise bundesrechtlich geregelt.

Der Bürger hat meist mit den polizeilichen und ordnungsbehördlichen Anwendungen des Sicherheitsrechtes zu tun. Zum Sicherheitsrecht gehören unter anderem der Leinenzwang oder Maulkorb für Hunde, Lärmschutz und Brandschutz bei Dorffesten und Großveranstaltungen sowie die Freigabe von Badeseen. Diese Maßnahmen sind meistens verwaltungsrechtlich zu bewerten. Außer es handelt sich um Maßnahmen, die zur Ahndung von strafrechtlichem Verhalten oder Ordnungswidrigkeiten ergriffen werden.

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