Presserecht
Presserecht
Gegenstände des Medienrechts und der Mediengesetze sind Presse, Film, Radio und Fernsehen sowie die Bereiche Multimedia und Internet.
Unter Presse versteht man alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse, die einmalig oder periodisch erscheinen. Die Pressefreiheit umfasst auch ungedruckte Verkörperungen von Gedankeninhalten, z.B. Hörbücher. Das Pressewesen ist der Gesetzgebungskompetenz der Länder vorbehalten. Somit ergibt sich das Presserecht für jedes einzelne Bundesland aus dem jeweiligen Landespressegesetz. Die Regelungen in den Pressegesetzen der Länder stimmen weitgehend überein, lediglich in Details bestehen Unterschiede.
Bestimmungen zu Mediendiensten (dies sind etwa reine Teleshopping-Kanäle, Online-Zeitungen oder Videotext) sind im Staatsvertrag über Mediendienste (Mediendienste-Staatsvertrag oder MDStV) geregelt.
Medien müssen bei der Berichterstattung journalistische Sorgfaltspflichten einhalten. Daraus ergeben sich viele Rechtsprobleme: Wann ist die Intimsphäre verletzt, wann wurde eine Nachricht sinnentstellend wiedergegeben?
Die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG sind auch im Themen-Schwerpunkt Medienrecht und Presserecht erfahren. Sie können Ihnen in der Regel sofort per Telefon Auskunft darüber geben, ob im konkreten Fall die Voraussetzungen für eine Gegendarstellung oder für andere rechtliche Schritte gegeben sind. Der Themen-Schwerpunkt Presserecht berührt auch das urheberrechtliche Problem des Verlagsrechts und des Verlagsvertrags. Auch darüber erhalten Sie schnell kompetente Auskunft.
Weitere Informationen: Presserecht von A-Z