Schutzvertrag: Wann er gültig ist und was er regelt

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Mit dem Schutzvertrag wird die Übertragung des Eigentums an einem Pferd aufgrund eines Kauf- oder Schenkungsvertrages vereinbart. Bedingung des Veräußerers oder Schenkers ist in der Regel, die artgerechte Pflege bis zum Tod des Tieres durch den Erwerber und ein Veräußerungsverbot oder ein Rückkaufsrecht des Veräußerers.

Das regelt ein Schutzvertrag

Oftmals werden auch Besuchsrechte des früheren Eigentümers vereinbart. Es handelt sich um einen Vertrag eigener Art, denn der Schutzvertrag ist als solcher im Gesetz nicht geregelt. Schriftform ist für diesen Vertrag gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das bedeutet, dass mündliche Abreden Gültigkeit haben. Um Streitigkeiten über den Vertragsinhalt vorzubeugen, empfiehlt sich immer, den Vertrag schriftlich abzusetzen.

Schutzverträge sind gültig

Schutzverträge sind gültig und werden von der Rechtssprechung als wirksam betrachtet. Auch ohne bestimmte Formvorschriften oder notarielle Beurkundung. Bei Nichteinhalten münssen Sie deswegen mit einem Rechtsstreit rechnen.

Häufig entbrennt Streit darüber, wenn das Tier entgegen dem vertraglichen Veräußerungsverbot doch weiterverkauft wurde. Es kann nur vom neuen Eigentümer herausverlangt werden, wenn dieser es nicht gutgläubig erworben hat. Dies ist allerdings meist sehr schwer nachzuweisen.

Schutzvertrag: Beratung durch einen Anwalt

Bei Fragen zum Schutzvertrag im Pferderecht können Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG am Telefon schon in Kürze weiterhelfen. Halten Sie wenn vorhanden den Vertrag bereit.