Unbillige Härte - Infos und Rechtsberatung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Eine unbillige Härte liegt immer dann vor, wenn ein bestimmter Sachverhalt eine bestimmte Rechtsfolge nach sich zieht. Über den Begriff der unbilligen Härte kann dann eine Korrektur dieses Ergebnisses erfolgen. Als Ausnahmefall ist dies somit nur unter engen Voraussetzungen möglich. In einigen Bereichen des öffentlichen Rechts liegt dann eine unbillige Härte vor, wenn den Antragsteller nur ein geringes Verschulden trifft und die Folgen der an sich erfolgenden Ablehnung für den erheblich sind. Dies ist in jüngster Zeit Gegenstand von Entscheidungen hinsichtlich verspäteter Anträge auf Gewährung des Existenzgründungszuschusses ("Ich-AG") der Fall gewesen.

Im Falle der Vollstreckung wegen Geldschulden aus Steuern und Abgaben liegt eine unbillige Härte vor, wenn eine Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und denen des Steuerpflichtigen ergibt, dass dem Steuerpflichtigen ein unangemessener Nachteil droht, der durch kurzzeitiges Zuwarten abgewendet werden kann.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

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