Studienplatzklage: Ablauf, Kosten, Erfolgsaussichten

Wenn Sie Ihr Abitur oder Ihre Fachhochschulreife erworben haben, dann steht einem Studium an einer Uni oder einer FH nichts mehr im Wege. Doch gerade bei stark nachgefragten Studiengängen wie Medizin, Psychologie und Wirtschaftswissenschaften gibt es oft mehr Bewerber als verfügbare Plätze. Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erwarten, Ihr Wunschstudium aber nicht abschreiben wollen, dann können Sie eine Studienplatzklage einreichen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Studienplatzklage: Das Wichtigste in Kürze

Was ist eine Studienplatzklage?

Hochschulen sind seit Jahrzehnten dazu angehalten, Kosten zu senken. Doch jede*r Studierende kostet bares Geld, weshalb die Kapazitäten häufig nicht vollständig ausgeschöpft werden. Kurzum: Unis und Fachhochschulen halten Jahrgänge verhältnismäßig klein, obwohl durchaus weitere Studierende aufgenommen werden könnten. Um dies zu bewerkstelligen, gibt es vor allem bei sehr beliebten Studiengängen strenge Zugangsbeschränkungen. Dazu zählen vorrangig Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Tiermedizin. Hier müssen Studierende häufig einen sehr niedrigen Numerus Clausus (NC) – also einen sehr guten Abiturdurchschnitt – vorweisen, um für den Wunschstudiengang zugelassen zu werden.

Genau hier setzt die Studienplatzklage an: Infolge der Klage prüft das zuständige Gericht, ob die Hochschule ihre Kapazitäten wirklich voll ausgeschöpft hat oder ob doch noch Platz für weitere Studierende wäre. Anwält*innen stützen sich dabei zum einen auf das Recht auf freie Berufswahl, welches in Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verankert ist. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1972 geurteilt, dass Hochschulen ihre Kapazitäten voll ausschöpfen müssen (Az. 1 BvL 32/70 und 25/71). Nicht besetzte Studienplätze sind also nicht zulässig, wenn es durchaus weitere Interessent*innen gäbe.

Wie stehen die Erfolgsaussichten bei einer Studienplatzklage?

Wie Ihre Erfolgsaussichten für eine Studienplatzklage stehen, hängt vorrangig davon ab, wie beliebt der Studiengang ist. Denn Studienplatzklagen haben einen großen Haken: Sie richten sich nie gegen einen individuellen Ablehnungsbescheid, sondern lediglich gegen die Aussage der Hochschule, keine weiteren Kapazitäten zu haben. Selbst wenn das Gericht feststellt, dass weitere Kapazitäten vorhanden wären, heißt das also nicht automatisch, dass Sie den Studienplatz auch bekommen. Gibt es mehrere Kläger*innen, dann wird in der Regel im Losverfahren entschieden, wer den Platz bekommt. Es kann durchaus sein, dass Sie vor Gericht Erfolg haben, am Ende aber trotzdem ohne Studienplatz dastehen.

Wollen Sie etwa Humanmedizin an einer renommierten Uni im Herzen Berlins studieren, dann kann es gut sein, dass es noch weitere Kläger*innen gibt. Dies schmälert Ihre Chancen auf einen Studienplatz. Ganz anders könnte es hingegen bei einer weniger angesehenen Uni an einem weniger beliebten Standort aussehen. Viele Schulabgänger reichen daher häufig parallel mehrere Klagen gegen verschiedene Unis ein, wenn sie wirklich keinen Plan B sehen.

Ein guter erster Anlaufpunkt, um weitere Infos zu Studienplatzklagen oder zu den Erfolgsaussichten einzuholen, ist die Anwaltshotline der DAHAG. Hier beraten Sie erfahrene Kooperationsanwält*innen einfach und bequem am Telefon. Sie erreichen diese an 365 Tagen im Jahr, jeweils von 7 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts unter 0900/1 875 011 752 (1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.).

Ablauf: Wie kann ich einen Studienplatz einklagen?

Wenn Sie den Traum vom Wunschstudium nicht aufgeben und auch keine Wartesemester in Kauf nehmen wollen, dann müssen Sie sich zunächst um geeigneten Rechtsbeistand kümmern. Denn den Studienplatz können Sie nicht eigenmächtig einklagen. Stattdessen muss hier ein*e Anwält*in tätig werden und die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Damit Sie im Erfolgsfall möglichst schnell Ihr Studium aufnehmen können, wird die Klage meist im Eilverfahren eingereicht.

Sobald das Gericht eine Entscheidung gefällt hat, werden Sie darüber informiert. Sollte es mehrere Kläger*innen geben, muss dann das Losverfahren entscheiden, wer den Platz letztlich bekommt.

Wie lange dauert eine Studienplatzklage?

Da es für die Kapazitätenprüfung von Unis klare, standardisierte Vorgaben gibt, geht die Bearbeitung hier tendenziell eher schnell vonstatten. Im besten Fall können Sie mit dem Studium direkt im nächsten Semester beginnen. Sollte die Entscheidung erst zu Semesterbeginn vorliegen, kann es allerdings sein, dass Sie die ersten ein bis zwei Wochen verpassen. Haben die Gerichte gerade viel zu tun, kann die Entscheidung auch erst mitten im Semester gefällt werden: Dann beginnt Ihr Studium zum darauffolgenden Semester.

Welche Fristen muss ich bei Studienplatzklagen beachten?

Wenn Sie Ihren Wunschstudienplatz einklagen wollen, dann müssen Sie schnell sein. Denn es gelten knappe Fristen, die sich von Bundesland zu Bundesland etwas unterscheiden. Relevant ist dabei nicht das Bundesland, in dem Sie aktuell wohnen, sondern das Bundesland, in welchem die jeweilige Uni oder FH ihren Sitz hat. Ein*e Anwält*in für Hochschulrecht kann Ihnen genauere Auskünfte über geltende Fristen geben. Als Faustregel können Sie sich merken:

  • Für das nächste Sommersemester sollte die Klage bis zum 15.1. eingereicht werden.
  • Für das nächste Wintersemester sollte die Klage bis zum 15.7. eingereicht werden.

Wenn Sie bereits damit rechnen, dass Sie Ihren Wunschstudienplatz aufgrund Ihrer nicht ganz optimalen Abiturnote nicht erhalten, dann sollten Sie den finalen Ablehnungsbescheid nicht abwarten. Im Zweifelsfall ist es besser, die Klage(n) bereits nach dem Absenden Ihrer Bewerbung einzureichen.

Kosten: Wie teuer ist eine Studienplatzklage?

Ob Ihnen Ihr Wunschstudium wirklich eine Studienplatzklage wert ist, sollten Sie sich vorher gut durch den Kopf gehen lassen. Denn es ist nicht gerade günstig, einen Studienplatz einzuklagen. Im Gegensatz zu vielen anderen Klageformen muss der Kläger hier pauschal alle anfallenden Kosten übernehmen – ganz egal, wie es am Ende ausgeht. Sie müssen also die eigenen Anwaltskosten, die Anwaltskosten des Gegners sowie die Gerichtskosten tragen. Wollen Sie sich in einen Bachelorstudiengang einklagen, belaufen sich die Gesamtkosten auf etwa 1.000 bis 1.500 Euro. Bei Masterstudiengängen wird es noch teurer: Hier können auch Kosten von bis zu 10.000 Euro anfallen. Selbstverständlich fallen die jeweiligen Kosten pro Klage an, denn in der Regel werden parallel mehrere Unis verklagt.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Studienplatzklage?

Studienplatzklagen sind teuer, weshalb viele Rechtsschutzversicherungen diese in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) pauschal ausgeschlossen haben. Prüfen Sie also vorab, ob Ihre Versicherung die Kosten trägt. In vielen Altverträgen, die vor 2008 geschlossen wurden, sind Studienplatzklagen jedoch noch vom Versicherungsschutz abgedeckt.

Gut zu wissen: Selbst wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Studienplatzklage grundsätzlich übernimmt, sollten Sie vorsichtig sein. Teils ist die Anzahl an Studienplatzklagen auf einige wenige beschränkt. Häufig fordert die Versicherung vorab auch, dass ein spezialisierter Anwalt die Erfolgschancen für die spezifische Klage abschätzt. So soll verhindert werden, dass wahllos Unis verklagt werden.