Nebenmieter
Nebenmieter - Infos und Rechtsberatung
Der Begriff Nebenmieter wird zumeist umgangssprachlich verwendet und ist kein juristischer Begriff.
Gemeint sein kann damit ein weiterer Mieter, der mit einem anderen Mieter einen Mietvertrag unterzeichnet, und damit als so genannter Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag mithaftet. Der Vermieter kann also jeden einzelnen Mieter für Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag in voller Höhe und nicht etwa nur anteilig zur Zahlung heranziehen. Durch dieses sogenannte Gesamtschuldverhältnis erhält der Vermieter daher mehr Sicherheit, als wenn nur ein Mieter den Mietvertrag unterzeichnet. Fällt ein Schuldner aus, da er nicht zahlungsfähig ist, kann der Vermieter sich an den weiteren Schuldner halten. Im Innenverhältnis, das heißt zwischen den Mietern, besteht ein Ausgleichsanspruch etwa dann, wenn beide Mieter die Mietsache nutzen und nur ein Mieter die Mietverbindlichkeiten begleicht.
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