Hauptmieter
Hauptmieter - Infos und Rechtsberatung
Hauptmieter ist derjenige, der einen Mietgegenstand vom Eigentümer gemietet hat, diesen aber weiter vermietet. Der Mieter des Hauptmieters wird im allgemeinen Untermieter genannt. Die Rechte und Pflichten des Hauptmieters als Vermieter des Untermieters entsprechen im Grundsatz den Rechten und Pflichten des Vermieters im Verhältnis zum Hauptmieter.
Der wesentliche Unterschied ist der, dass, wenn der Mietvertrag des Hauptmieters endet, dies auch Auswirkungen auf den Untermietvertrag hat. Die sich aus dem Ende des Mietvertrags ergebende Herausgabepflicht des Hauptmieters gegenüber seinem Vermieter erstreckt sich auch auf den Untermieter, § 546 Absatz 2 BGB. Der Bestand des Untermietverhältnisses ist damit streng vom Bestand des Hauptmietverhältnisses abhängig.
Grundsätzlich bedarf die Untervermietung der Erlaubnis des Vermieters. Einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat der Mieter nur in wenigen Ausnahmefällen. Näheres dazu erfahren Sie von einem oder einer der selbstständigen Kooperationsanwält*innen der DAHAG.