Medizinrecht
Medizinrecht
Das Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes. Die selbstständigen Kooperationsanwält der DAHAG geben Ihnen also nicht nur zum allgemeineren Bereich des Arzthaftungsrechts Rechtsrat, sondern auch zum Berufsrecht (Approbationsordnung und Bundesärzteordnung), zum Heilpraktikergesetz und dem Heilberufsgesetz und zu Fragen bezüglich des Gesundheitsrechts. Ebenfalls von Bedeutung ist die Verteilung der Kosten, wenn der Patient Therapiefreiheit in Anspruch nehmen möchte.
Im System der Gesundheitsversorgung haben Patienten neben Pflichten außerdem eine Reihe von fundamentalen Patientenrechten. Den Patienten sind aber ihre Rechte oftmals nur ungenügend bekannt oder sie nehmen die ihnen bekannten Rechte nur sehr zurückhaltend wahr. Als erfahrene Patientenanwälte setzen sich die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG auch für den Patientenschutz ein. Eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Lage erhalten Sie in der Regel sofort und schnell direkt am Telefon.
Weitere Informationen: Medizinrecht von A-Z