Maklerrecht
Maklerrecht
Ein Makler ist der Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen. Die rechtlichen Grundlagen zur Ausführung des Berufs sind in der Makler- und Bauträgerverordnung geregelt. Die Hauptpflicht des Maklervertrages ist die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung des Maklerlohns im Erfolgsfall, also einer Vermittlungsgebühr (Maklergebühren) oder einer Vermittlungsprovision (Maklerprovision). Dieses Honorar wird auch Maklercourtage genannt. Der Anspruch ist direkt dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im § 652 zu entnehmen.
Bekannt ist vor allem das Makeln von Versicherungen, Grundstücken oder Mietverhältnissen, sowie von Wertpapieren und Bekanntschaften mit Heiratsabsicht. Da die gesetzlichen Regeln über die Maklerverträge im Rahmen der Vertragsfreiheit der Parteien abgeändert werden können und viele Spezialregelungen in besonderen Gesetzen bestehen (z. B in der Maklerverordnung und im Wohnungsvermittlungsgesetz), ergeben sich in der Praxis zahlreiche Rechtsprobleme.
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