Kirchenrecht
Kirchenrecht
Unter Kirchenrecht sind alle Regelungen zu verstehen, welche sich die Kirchen selbst zu ihrer Organisation und Strukturierung geben. Diese internen Gesetze handeln etwa von der Mitgliedschaft der Religionsgemeinschaft, den Leitungsorganen oder den einzelnen Kirchengemeinden. Neben Struktur oder Vermögensverwaltung wird etwa auch der Ablauf eines Gottesdienstes geregelt.
Vom Kirchenrecht abzugrenzen ist das Staatskirchenrecht, welches die Beziehung zwischen dem Staat und den Religionen definiert und ihnen mit Rechten und Pflichten einen Rahmen vorgibt, in dem sie agieren dürfen. Wesentlich hierfür sind die Religionsfreiheit und die Trennung zwischen Kirche und Staat.
Das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche ist das sogenannte kanonische Recht. Neben internen Angelegenheiten beinhaltet es eine eigene Gerichtsbarkeit mit der Besonderheit eines eigenen Eherechts und kirchlichen Ehegerichten, was in der evangelischen Kirche beides nicht vorhanden ist. Zentral vom Vatikan ausgehend gilt das kanonische Recht für alle römisch-katholische Christen auf der ganzen Welt.
Aufgrund der dezentralen Struktur mit Landeskirchen existiert kein einheitliches Recht für evangelische Christen. Die Landeskirchen haben ihre grundlegenden Normen in sogenannten Kirchenordnungen erlassen.
Gesellschaftlich relevant ist außerdem das kirchliche Arbeitsrecht, da kirchliche Einrichtungen, wie etwa Diakonie oder Caritas, große Arbeitgeber sind. Für Mitarbeiter der Kirchen unterscheiden sich einige arbeitsrechtliche Bestimmungen von denen für Arbeitnehmer der Privatwirtschaft. Die Kirchen haben sich ein eigenes Arbeitsrecht geschaffen, was ihnen per Grundgesetz nach dem Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht zugestanden wird. Neben kirchlichen Glaubensvorstellungen wird etwa eine Reihe an Loyalitätspflichten verlangt. So rechtfertigt ein Austritt aus der katholischen Kirche eine Kündigung.
Auch bei Fragen zum Kirchenrecht können Sie die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG telefonisch oder per E-Mail beraten.