Internetunterlassungsrecht
Internetunterlassungsrecht
Wer im Internet die Rechte anderer verletzt, riskiert eine Abmahnung, die in den meisten Fällen mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und oft auch der Zahlung von Schadensersatz verbunden ist.
Auch wenn in vielen Fällen Abmahnungen einen wettbewerbsrechtlichen Hintergrund haben, erhalten die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG in letzter Zeit verstärkt Anrufe von Verbrauchern, die im Bereich des Urheberrechts wegen Filesharing im Internet abgemahnt wurden. Die Betroffenen sehen sich in solchen Fällen mit sehr umfangreichen Abmahnschreiben von Anwaltskanzleien konfrontiert und müssen innerhalb einer meist sehr kurzen Frist entscheiden, ob sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben und den von der gegnerischen Anwaltskanzlei eingeforderten Schadensersatz bezahlen.
Die rechtlichen Hintergründe des Urheberrechts als auch die möglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Abgabe einer Unterlassungserklärung können dabei von juristischen Laien kaum realistisch eingeschätzt werden. Wer gegenüber einem Dritten vorschnell eine zu weit gehende Unterlassungserklärung abgibt, riskiert, dass er später möglicherweise aus dieser Erklärung erneut in Anspruch genommen wird. Wer eine Unterlassungserklärung zu spät oder unvollständig abgibt, riskiert ein gerichtliches Verfahren mit einem erheblichen Prozesskostenrisiko.
Wenn Sie wegen Filesharing abgemahnt wurden und nun eine Unterlassungserklärung abgeben sollen, können die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG schon in der telefonischen Rechtsberatung klären, welche Rechte Ihnen gegenüber dem Unterlassungsgläubiger zustehen. Über die persönliche Faxnummer des Anwalts können Sie diesem die vorformulierte Unterlassungserklärung zufaxen und mit dem Rechtsanwalt besprechen, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden soll oder nicht.