Immobilienrecht
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht umfasst die vollumfänglichen Rechtsbeziehungen des Grundeigentums, mit anderen Worten: Alle rechtlichen Aspekte, die mit Immobilien oder Grundstücken zu tun haben.
Hier sind vielfältige Probleme denkbar. Als Grundeigentümer ist man vielen juristischen Fallstricken ausgesetzt, die von den staatlichen Baulasten, über das Nachbarrecht bis hin zu Grunddienstbarkeiten oder Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch reichen. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und dem erneuerbare Energiengesetz (EEWärmeG) haben Grundstückseigentümer weitreichende Pflichten. Häufig sind Streitigkeiten schon beim Immobilienkauf vorprogrammiert (z.B. bei Problemen / Insolvenz von Architekten und Bauträgern, Gebäudemängeln etc.).
Im Zweifel empfiehlt es sich, vorhandene Mängel / Streitpunkte zu dokumentieren. Es muss auch davon ausgegangen werden, dass im Falle gerichtlicher Auseinandersetzung nochmals ein Sachverständiger vom Gericht bestellt wird. Etwaige Mängel / Schäden sollten daher -soweit hiervon keine Gefahr für Dritte oder das Gebäude selbst ausgeht- nicht vorschnell behoben werden.
Zu immobilienrechtlichen Fragen beraten Sie die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG gerne am Telefon oder per E-Mail.
Weitere Informationen: Immobilienrecht von A-Z