Handelsvertreterrecht
Handelsvertreterrecht
Das Handelsvertreterrecht regelt die Rechtsverhältnisse des Handelsstandes der Handelsvertreter durch spezielle Bestimmungen.
Der Handelsvertreter arbeitet in fremden Namen und auf fremde Rechnung. Als selbständiger Gewerbetreibender vermittelt er Geschäfte für einen anderen Unternehmer oder schließt in dessen Namen Geschäfte ab. Dabei kann ein Handelsvertreter auch in Form einer Kapitalgesellschaft auftreten.
Als Selbständiger ist der Handelsvertreter weitgehend frei in der Gestaltung seines Arbeitstages. Seine Vergütung erhält er in Form einer Provision. Beim Abschluss eines Handelsvertretervertrages ist deshalb insbesondere auf die Problematik der arbeitnehmerähnlichen Selbständigen (Scheinselbständige) hinzuweisen.
Nachdem für Handelsvertreter verschiedene Gesetze einschlägig sind, und eine eigene Haftung die geschäftliche Existenz bedrohen kann, sollte man sich in schwierigen Konstellationen umfassenden Rechtsrat einholen. Die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG beraten Sie am Telefon oder per E-Mail gerne schnell und individuell.