Europarecht

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Europarecht

Der Begriff Europarecht wird im weiten und engen Sinn gebraucht. Unter Europarecht im weiten Sinne versteht man das Recht aller europäischen internationalen Organisationen. Europarecht im engen Sinne meint das Recht der Europäischen Union (EU-Recht) und - noch weiter eingeschränkt - das Recht der europäischen Gemeinschaften (Gemeinschaftsrecht). Die Handlungsformen der Europäischen Union und damit das für den Bürger spürbare Gemeinschaftsrecht sind seit dem Vertrag von Lissabon von 2009 im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgeschrieben. Die Europäische Gemeinschaft (EG) wurde dadurch aufgelöst und deren Aufgaben durch die EU übernommen.

Als Besonderheit des Europarechts ist zu beachten, dass es in Deutschland unmittelbar anwendbares Recht aber kein deutsches Recht sein kann (Verordnungen) - oder aber als europäische Vorgabe in tatsächlich deutschem Recht umgesetzt werden kann (Richtlinien). Das Europarecht fließt aus einer autonomen Rechtsquelle, es kommt aus Brüssel und Straßburg.

Da mittlerweile viele Rechtsfälle auch einen Bezug zum Europarecht haben, beraten die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG sofort und verständlich auch zum Europarecht.

Weitere Informationen: Europarecht von A-Z

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