Erschließungsrecht
Erschließungsrecht
Unter dem Begriff Erschließungsrecht werden die gesamten Rechtsvorschriften zusammengefasst, die sich mit der Erschließung von Grundstücken befassen. Zur Erschließung gehören im Wesentlichen die Anschlüsse an die Versorgungsleitungen und Abwasser, sowie der Zugang zur öffentlichen Straße.
Das Erschließungsrecht umfasst sowohl die gestalterische Seite, nämlich die Planung von Baugebieten z.B. über das Baugesetzbuch (BauGB), als auch die Seite der Anwendung im Zuge eines Bauvorhabens.
Bei Fragen helfen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG gerne!