Übergabevertrag: Rechtliche Bedeutung und was Sie wissen müssen
Der Übergabevertrag ist ein Vertrag, der zumeist die wesentlichen Vermögensbestandteile zu Lebzeiten auf den oder die Erben überträgt. Übergabeverträge sind ein Mittel der vorweggenommenen Erbfolge.
Übergabevertrag: Definition und Bedeutung
Im Gegensatz zum Testament oder einem Erbvertrag werden die übertragenen Vermögensgegenstände bereits zu Lebzeiten auf die potentiellen Erben übertragen. Übergabeverträge können unter verschiedenen Aspekten sinnvoll sein; häufig sind es steuerliche Gründe, die Ursache solcher Verträge sind. Hat nämlich der potentielle Erblasser Vermögen, dass die steuerlichen Freibeträge übersteigt, so bietet es sich an, Vermögenswerte bereits vor dem Tod zu übertragen, weil die steuerlichen Freibeträge jeweils alle 10 Jahre erneut entstehen. Auf diese Weise kann eine potentielle Erbschaftsteuerbelastung drastisch gesenkt werden. Zur Wirksamkeit eines solchen Vertrages ist es nicht erforderlich, dass ob der Übernehmende den Übergebenden überlebt. Allerdings kann ein solcher Vertrag der notariellen Form bedürfen, etwa dann wenn Gegenstand der Übertragung Immobilien sind.
Anwaltliche Prüfung empfehlenswert
Es ist genau zu prüfen, ob und welche Gegenstände man etwa durch einen Übergabevertrag übereignen möchte, da die Gegenstände bereits zu Lebzeiten zu übertragen sind. Es ist daher im Einzelfall eine umfassende Prüfung der individuellen Interessenlage erforderlich. Die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG helfen Ihnen dabei - am Telefon oder per E-Mail.