Testament
Rechtssicher vererben mit einem gültigen Testament
Ein Testament ist eine vom Erblasser einseitig getroffene Verfügung von Todes wegen. Darin bestimmt der Erblasser in der Regel die Erben. Der Erblasser kann aber nicht nur Erben bestimmen, sondern auch gesetzliche Erben von der Erbfolge ausschließen. Die nicht bedachten nahen Erben haben dann Pflichtteilsansprüche. In einem Testament kann der Erblasser auch Vermächtnisse und Auflagen bestimmen, Vor- und Nacherbfolge anordnen sowie einen Testamentsvollstrecker einsetzen.
Ein Testament kann selbst eigenhändig geschrieben werden oder aber von einem Notar verfasst und beglaubigt werden, sog. notarielles Testament. Beim eigenhändigen Testament sind bestimmte Formalien zu beachten, diese regeln die §§ 2247, 2248 BGB. Das Testament muss vollständig handgeschrieben sein, muss Ort und Datum enthalten und mit Vor- und Nachnamen unterzeichnet sein. Werden diese Formvorschriften missachtet, ist das Testament im Zweifel unwirksam.
Gut zu wissen: Ablauf einer Testamentsvollstreckung
Ein eigenhändiges Testament kann jederzeit geändert werden, es gilt die jeweils letzte testamentarische Verfügung. Nicht einseitig abänderbar sind allerdings bindende Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament nach dem Tod des Erstversterbenden
Weitere Informationen: Testamentsablieferungspflicht - unverzüglich nach Tod des Erblassers
Um spätere Probleme der Erben mit etwaig missverständlichen Formulierungen in Testamenten zu vermeiden, empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines im Fachbereich Erbrecht erfahrenen Rechtsanwaltes der Deutschen Anwaltshotline. Die spezialisierten, selbstständigen Kooperationsanwält*innen der DAHAG helfen Ihnen aber selbstverständlich auch, wenn es bereits zu einem Rechtsstreit gekommen ist. Egal ob am Telefon oder per E-Mail-Beratung – schnelle und günstige Rechtsberatung von hoher Qualität erhalten Sie durch die selbstständigen Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.