Computerrecht
Computerrecht
Das Computerrecht, auch Internetrecht, Online-Recht, IT-Recht oder E-Commerce-Recht genannt, befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einhergehen.
Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern vereint verschiedene rechtliche Aspekte in ihrer Anwendung auf Sachverhalte, die bei der Nutzung des Internets auftreten. So sind z.B. das allgemeine Zivilrecht, das Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht und Datenschutzrecht häufig auf Rechtsprobleme in Zusammenhang mit dem Internet anzuwenden.
Rechtsanwälte, die sich schwerpunktmäßig mit dem Internet beschäftigen, können nach Absolvierung eines Lehrgangs und dem Nachweis einer entsprechenden Anzahl an Fällen aus dem Fachbereich die Zusatzqualifikation "Fachanwalt für Informationstechnologierecht" erwerben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein rechtsgeschäftliches oder auch privates Auftreten im Internet schaffen der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV), das Teledienstegesetz (TDG) und das Teledienste-Datenschutzgesetz (TDDG).
Hinsichtlich einer Geschäftstätigkeit im Internet hat der Verbraucherschutz durch das Fernabsatzgesetz, welches nunmehr in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert ist (§§ 312b-f BGB), Einzug gefunden.
Die aktuellsten Fragen zum Internetrecht kommen aus dem Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechtes. In diesen Bereichen erhalten derzeit viele Internetanbieter Abmahnungen von Rechteinhabern oder Mitbewerbern, weil sie entweder urheberrechtlich geschützte Werke genutzt haben oder sich durch die Nichteinhaltung von Verbraucher- oder Datenschutzvorschriften wettbewerbswidrig verhalten haben.
Bei tiefergehenden und einzelfallbezogenen Fragen zum "Computerrecht" -> Internetrecht beraten Sie die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG gerne.
Weitere Informationen: Computerrecht von A-Z