Kreditwiderruf: Alles zum Widerrufsjoker bei Darlehensverträgen

Die Kreditzinsen sind bereits seit einiger Zeit auf historischem Tiefstand. Während viele sich über die günstigen Darlehenskonditionen freuen, ärgern sich all jene, die noch einen teuren Altkredit abbezahlen. Genau diese Kreditnehmer sollen vom sogenannten Widerrufsjoker profitieren: In zahlreichen Kreditverträgen wurden in der Vergangenheit fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bemängelt, die eine Rückabwicklung des Darlehens ermöglichen. Was in den Medien häufig als große Verbraucherchance angepriesen wird, birgt jedoch auch zahlreiche Risiken. Welche Kreditverträge widerrufen werden können, wann sich das für Sie lohnt und wie die Rückabwicklung abläuft, lesen Sie hier.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Was ist der Widerrufsjoker?

In den vergangenen Jahren berichteten zahlreiche Medien über den sogenannten Widerrufsjoker. Dabei handelt es sich um Darlehensverträge, die aufgrund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auch Jahre später noch widerrufen werden können. Zahlreiche Experten und Expertinnen argumentierten dabei, dass Fehler in der Widerrufserklärung dafür sorgen, dass die Frist für das reguläre 14-tägige Widerrufsrecht gar nicht erst zu laufen beginnt. Daraus ergibt sich ein „ewiges Widerrufsrecht“, was dazu führt, dass Verbraucher ihre Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt rückabwickeln können. Das Online-Portal Finanztip schätzt, dass in Deutschland etwa 3 Millionen Verträge betroffen sind.

Wer noch einen teuren Altkredit abbezahlt, kann so beispielsweise auf ein günstigeres Darlehen umschulden und die teure Vorfälligkeitsentschädigung umgehen. Haben Sie diese bereits gezahlt, können Sie Ihre Bank infolge eines erfolgreichen Widerrufs dazu auffordern, Ihnen den Betrag zu erstatten.

Typische Fehler in der Widerrufserklärung

Beim Kreditwiderruf gilt: Der Teufel liegt im Detail. Die meisten Fehler in Widerrufserklärung sind auf den ersten Blick nicht ersichtlich, weshalb Laien die Chancen für den Widerruf selbst kaum abschätzen können. Hier finden Sie ein paar typische Inhalts- und Formfehler:

  • Zuständige Aufsichtsbehörde

    In einigen Darlehensverträgen wurde auf die zuständige Aufsichtsbehörde hingewiesen, ohne dass diese im Vertrag namentlich erwähnt wurde. Dieser Fehler ist beispielsweise der DSL Bank, Volksbanken, Sparkassen, den Sparda und PSD-Banken sowie der ING DiBa unterlaufen.

  • Postfach statt ladungsfähige Anschrift

    In einigen Kreditverträgen wurde lediglich auf das Postfach der jeweiligen Bank verwiesen. Stattdessen muss jedoch die vollständige Anschrift des Kreditinstituts enthalten sein.

  • Kaskadenverweis

    Besonders umstritten ist der sogenannte Kaskadenverweis. Um den Beginn der Widerrufsfrist berechnen zu können, muss der Kreditnehmer zuvor im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBEG) nachschlagen. Dies ist jedoch umständlich und intransparent, weshalb der Europäische Gerichtshof den Kaskadenverweis als Verstoß gegen europäisches Recht auslegt (EuGH-Urteil vom 26.03.2020, Az. C-66/19). Der Bundesgerichtshof teilt diese Rechtsauffassung jedoch nicht und verweist darauf, dass die Praxis mit deutschem Recht vereinbar sei (BGH-Beschluss vom 31.03.2020, Az. XI ZR 198/19). Die Rechtslage hier ist entsprechend unklar.

Welche Kreditverträge können widerrufen werden?

Um zu ermitteln, ob Ihr Kreditvertrag widerrufen werden kann, sollten Sie einen Anwalt oder eine Anwältin kontaktieren. Aufgrund der unklaren Rechtslage ist es für Laien nahezu unmöglich, die Erfolgsaussichten korrekt abzuschätzen. Hüten Sie sich allerdings vor den zahlreichen Lockangeboten, die online zu finden sind. Häufig wird hier eine kostenlose Ersteinschätzung angepriesen, jedoch werden die Risiken des Kreditwiderrufs hierbei oft heruntergespielt oder gänzlich verschwiegen.

Zunächst sollten Sie jedoch das Datum Ihres Kreditvertrags überprüfen: Verträge, die bis einschließlich 10.06.2010 abgeschlossen wurden, können nicht mehr widerrufen werden. Bei Verträgen, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 geschlossen wurden, stehen die Chancen besonders gut. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, steht Ihnen ein ewiges Widerrufsrecht zu. Bei Darlehensverträgen, die ab dem 21.03.2016 geschlossen wurden, gilt ein maximales Widerrufsrecht von einem Jahr und 14 Tagen (§ 356b Abs. 2 S. 4 BGB).

Datum des VertragsschlussesWiderrufschancen
vor dem 10.06.2010kein Widerruf mehr möglich
zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016potenziell "ewiges Widerrufsrecht"
ab dem 21.03.2016maximales Widerrufsrecht 1 Jahr und 14 Tage

 

Bei welcher Bank Sie Ihren Kredit aufgenommen haben, spielt hingegen keine Rolle. In der Vergangenheit wurden die Widerrufsbelehrungen zahlreicher Kreditinstitute bemängelt.

Wann lohnt sich der Kreditwiderruf?

Bevor Sie einen langwierigen Rechtsstreit riskieren, sollten Sie genau berechnen, ob sich der Kreditwiderruf in Ihrem Fall auszahlt. Haben Sie beispielsweise ein Darlehen zu einigermaßen guten Konditionen aufgenommen, lohnt es sich bei kleineren Beträgen kaum, wegen weniger Prozentpunkte umzuschulden. Zahlen Sie jedoch Ihre Immobilie ab und handelt es sich bei einer hohen Darlehenssumme um einen Zinsunterschied von mehreren Prozent, können Sie gut und gerne mehrere Zehntausend Euro sparen.

Die Stiftung Warentest hat hierzu einen Kreditwiderrufsrechner entwickelt, mit dem Sie Ihre potenzielle Ersparnis kalkulieren können: Kreditwiderrufsrechner der Stiftung Warentest

Wie läuft der Kreditwiderruf ab?

Hat ein Experte Ihre Erfolgsaussichten genau beleuchtet und für gut erklärt, können Sie den Vertrag schriftlich widerrufen. Im Internet finden Sie hierzu zahlreiche Muster-Widerrufsschreiben, die Sie nutzen können. Der Widerruf an sich ist verhältnismäßig formlos, weshalb Sie an dieser Stelle noch keinen Anwalt benötigen.

Vorsicht: Ist der Widerruf erfolgreich, folgt die Rückabwicklung des Darlehens. Sie müssen innerhalb von 30 Tagen den ausstehenden Betrag an Ihre Bank zurückzahlen. Es ist daher unumgänglich, bereits vor dem schriftlichen Widerruf eine geeignete Anschlussfinanzierung zu suchen. Ansonsten haften Sie mit Ihrem Privatvermögen und der erhoffte Traum vom Widerruf wird schnell zum Albtraum.

So einfach der Widerruf an sich ist: Sie müssen sich darauf einstellen, dass die Bank Ihren Widerruf nicht einfach so akzeptieren wird. Im Folgenden werden Sie alleine einen aussichtslosen David-gegen-Goliath-Kampf führen, weshalb anwaltliche Unterstützung hier unumgänglich ist. Der Anwalt oder die Anwältin wird zunächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit Ihrer Bank zu erzielen. Sollte dies nicht gelingen, wird er oder sie Ihre Ansprüche zur Not auch vor Gericht durchsetzen.

Gehen Sie am Ende als Sieger hervor und akzeptiert die Bank Ihren Widerruf, folgt die Rückabwicklung des Darlehens. Ihnen stehen alle bereits geleisteten Tilgungs- und Zinsraten zu. Darüber hinaus erhalten Sie einen Nutzungsersatz, da die Bank in der Zwischenzeit mit Ihrem Geld wirtschaften konnte (BGH-Urteil vom 22.09.2015, Az. XI ZR 116/15). Dieser orientiert sich an den üblichen Verzugszinsen, die aktuell 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank liegen (Stand: Oktober 2020). Insgesamt kann sich Ihre Restschuld so um bis zu 10 Prozent verringern.

Der Betrag, der Ihnen zusteht, wird am Ende mit dem Betrag verrechnet, der Ihrer Bank zusteht. Immerhin müssen Sie im Gegenzug die Darlehenssumme zurückzahlen. Da Sie aber bereits Zahlungen geleistet haben und darüber hinaus einen Nutzungsersatz erhalten, fällt die Rückzahlung niedriger aus als die ursprüngliche Darlehenssumme.

Risiken beim Kreditwiderruf

Zwar birgt der Kreditwiderruf für viele Verbraucher große Chancen, doch geht er auch mit nicht zu unterschätzenden Risiken einher. Der Streitwert berechnet sich nach dem offenen Darlehenssaldo und kann so gut und gerne bei mehreren Zehn- oder gar Hunderttausend Euro liegen.

Stellen sich die Richter dann auf die Seite Ihrer Bank, müssen Sie mit sehr hohen Kosten rechnen. Auch sollten Sie sich hier nicht voreilig auf Ihre Rechtsschutzversicherung verlassen. Häufig sind derartige Risikofälle ausgeschlossen. Die Rechtsschutzversicherung kann die Kostenerstattung auch dann verweigern, wenn der Kredit für den Hausbau verwendet wurde und Bauangelegenheiten in Ihrem Tarif nicht versichert sind.

Sonderfall: Kfz-Kredit widerrufen

Grundsätzlich gelten die Widerrufsmöglichkeiten nicht nur bei klassischen Krediten, sondern auch bei Kfz-Krediten. So wurden auch in den Widerrufsbelehrungen zahlreicher Autobanken Fehler gefunden, die ein ewiges Widerrufsrecht begründen können.

Einen Unterschied gibt es jedoch: Die Rückabwicklung von Kfz-Krediten ist etwas komplizierter, da am Ende Geld gegen Auto getauscht wird. Da das Auto jedoch in der Zwischenzeit auch gefahren wurde, fordern die Banken in der Regel eine Nutzungsentschädigung ein. Diese berechnet sich wie folgt:

Nutzungsentschädigung = Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer / übliche Gesamtlaufleistung

Sind Sie Ihr Auto also bereits viele Jahre lang gefahren und hat es die übliche Gesamtleistung schon fast erreicht, lohnt sich der Widerruf des Kredits in der Regel nicht mehr.

Einige Rechtsexperten und -expertinnen vertreten jedoch die Auffassung, dass den Autobanken in diesem Fall keine Nutzungsentschädigung zusteht. Dies ist jedoch höchst umstritten und so urteilten Gerichte teils mit Nutzungsentschädigung und teils ohne. Im November 2019 stellte sich der Bundesgerichtshof in zwei Fällen außerdem auf die Seite der Banken und erklärte den Widerruf für unwirksam (Az. XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19). Diese Entscheidungen schmälern die Erfolgsaussichten zahlreicher Verbraucher, wenngleich die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs in dieser Sache noch aussteht.