Architektenrecht
Architektenrecht
Das Architektenrecht ist nicht in einem einzigen Gesetzbuch geregelt, sondern umfasst mehrere Rechtsgebiete. Es fasst sich vor allem aus drei Rechtsvorschriften zusammen: Dem allgemeine Werkvertragsrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in dem die Rechte und Pflichten des Architekten und seines Bauherren bei der direkten Ausführung des Werkes geregelt sind, drt Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI, in der für bestimmte Architektenleistungen jeweilige Preise festgelegt sind und den Architektengesetzen der Bundesländer, in denen den Architekten bestimmte Berufsaufgaben und -pflichten vorgeschrieben sind. Hinzu kommen die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern.
Dazu gehört unter Anderem die Pflicht, eine angemessene Haftpflichtversicherung abzuschließen. Außerdem ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes so, dass ein Vertrag mit einem Ingenieur, der behauptet Architekt zu sein, für den Bauherren wegen eines Irrtums über die Qualifikationen seines Vertragspartners anfechtbar ist. Es macht also Sinn, bei den Architektenkammern nachzufragen, ob ein bestimmter Architekt tatsächlich mit den entsprechenden Qualifikationen in die Architektenliste eingetragen ist.
Bei Fällen, die das Architektenrecht betreffen, geht es oft um erhebliche Beträge. Eine kurze telefonische Beratung mit einem selbstständigen Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotlinet, dessen Kompetenzschwerpunkt im Architektenrecht liegt, verschafft meist sofort Klarheit über die Rechtslage und über eventuell notwendige weitere rechtliche Schritte.