Kündigung Rahmenvertrag
Kündigung Rahmenvertrag - Infos und Rechtsberatung
Ein Rahmenvertrag enthält zumeist die Grundregeln einer Zusammenarbeit, wobei der konkrete Gegenstand der Zusammenarbeit im Einzelnen in der Regel durch Einzelverträge näher geregt wird.
Der Rahmenvertrag kann auch Absichtserklärungen enthalten, oder Regelungen dergestalt, dass die Parteien vereinbaren, weitere Einzelverträge zu schließen.
Wird der Rahmenvertrag gekündigt, so wirkt sich diese Kündigung nicht zwingend auf die Einzelverträge aus. Grundsätzlich wirkt sich die Kündigung zunächst auf die in dem Rahmenvertrag geregelten Tatbestände aus. Der Bestand der Einzelverträge kann hiervon unberührt bleiben.
Ergibt sich aus dem Rahmenvertrag die Verpflichtung, dass die vertragsschließenden Parteien sich zu einer Zusammenarbeit verpflichten und auch zum Abschluss weiterer Einzelverträge, so fallen im Falle einer rechtswirksamen Kündigung zunächst nur diese Verpflichtungen, welche sich aus dem Rahmenvertrag ergeben, weg.
Im Gegensatz zu Einzelverträgen ist ein Rahmenvertrag oft auf einen wesentlich längeren Zeitraum angelegt.
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