3G-Regel gilt seit 23. August bundesweit

Sie wurde nach dem Auslaufen der Corona-Notbremse bereits beschlossen, seit 23. August gilt sie nun bundesweit: Die sogenannte 3G-Regel. 3G steht dabei für geimpft, genesen oder getestet. Wer künftig zum Beispiel im Restaurant essen gehen oder zum Friseur möchte, muss eine dieser Voraussetzungen erfüllen.

Wo gilt die 3G-Regel?

Die neue Regelung gilt in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Einen 3G-Nachweis benötigen Sie künftig für:

  • Krankenhäuser
  • Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Behindertenhilfe
  • Innengastronomie
  • Beherbergung (zum Beispiel in Hotels)
  • Veranstaltungen, Feste und Sport in Innenräumen
  • Die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (zum Beispiel beim Friseur)

Wann ist eines der 3Gs erfüllt?

Geimpft

Als geimpft gelten Sie 15 Tage nachdem Sie die notwendige Anzahl an Impfdosen für einen vollständigen Impfschutz erhalten haben. Wie viele Impfdosen dazu nötig sind, hängt vom verwendeten Impfstoff ab und davon, ob Sie bereits eine Corona-Infektion hatten.
Die vollständige Impfung können Sie zum Beispiel mit dem gelben Impfpass oder einem digitalen Impfnachweis belegen.

Genesen

Als genesen gelten Sie, wenn Sie einen positiven PCR-Test vorweisen können, der mindestens 28 Tage und maximal 180 Tage (ungefähr 6 Monate) alt ist.
Sollten Sie keine Dokumentation Ihres positiven PCR-Tests haben, können Sie sich diese unter Umständen auch neu ausstellen lassen.

Getestet

Als getestet gelten Sie, wenn Sie einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Selbsttests zählen dabei in der Regel nicht. Ausnahmen sind möglich, wenn der Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt wurde und maximal 24 Stunden alt ist.

Kostenlose Bürgertests werden abgeschafft

Ab 11. Oktober werden die sogenannten „Bürgertests“ kostenpflichtig. Bisher gab es die Möglichkeit, sich kostenlos testen lassen.
Die Neuerung gilt allerdings nicht für Personengruppen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine Impfempfehlung gibt. Dazu zählen zum Beispiel Schwangere und Kinder.

Welche Ausnahmen gelten für die 3G-Regel?

Für Kinder unter 6 Jahren gilt die 3G-Regel nicht. Auch Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind ausgenommen.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 35, können einzelne Bundesländer die 3G-Regel aussetzen. Neben der Inzidenz können die Länder auch andere Faktoren (zum Beispiel die Hospitalisierung) einbeziehen.

3G-Regel und inzidenzabhängige Corona-Regelungen: Das müssen Sie nun beachten

Die 3G-Regel ersetzt die anderen inzidenzabhängigen Regelungen nicht. Liegt ihr Wohnort über einer bestimmten Inzidenzstufe, können zum Beispiel verschärfte Kontaktbeschränkungen oder Regelungen für Schulen gelten. Die Inzidenz Ihres Wohnorts können Sie auf dem Dashboard des Robert-Koch-Institutes nachlesen. Welche Regelungen dann genau gelten, hängt von den Corona-Regeln der einzelnen Bundesländer ab.

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