Nehmen wir an, der Satz aus unserem Beispiel dürfte nicht verändert werden. Dann könnten Sie den Text aber wie folgt ergänzen:
„Soweit ein Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt oder die Geltung einzelarbeitsvertraglich vereinbart wurde, gilt der jeweilige Tarifvertrag nur für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien.
Lassen Sie mich an einem Beispiel erklären, was das bedeutet: Herr Müller tritt in einigen Tagen eine neue Arbeitsstelle an. Er wird als Wachmann im Objektschutz in einer großen Stadt in Bayern eingesetzt. Sein neuer Arbeitgeber ist kein Mitglied in einem Arbeitgeberverband und Herr Müller selbst gehört auch keiner Gewerkschaft an. Das ist wichtig, weil Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften als sogenannte Tarifvertragsparteien Tarifverträge aushandeln können. Wären Herr Müller und sein Arbeitgeber Mitglied in einer solchen Tarifvertragspartei, würde der Tarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe automatisch für sein Arbeitsverhältnis gelten. Damit bekäme Herr Müller zum Beispiel auch den Tariflohn. In seinem Fall aber müsste Herr Müller mit seinem Arbeitgeber Lohn und Arbeitsbedingungen individuell aushandeln.
Doch er hat Glück: Das Bundesarbeitsministerium hat den Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Bayern nämlich für allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet, dass der Tarifvertrag für alle Bayerischen Unternehmen aus dem Wach- und Sicherheitsgewerbe gilt – ebenso wie für alle Sicherheitskräfte, die in Bayern eingesetzt werden. Solange Herr Müller also in der Bayerischen Stadt arbeitet, muss sein Arbeitgeber ihm den Tariflohn zahlen. Wäre der Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich, bekäme Herr Müller den Tariflohn nur, wenn in seinem Arbeitsvertrag geregelt wäre, dass der Tarifvertrag gelten soll.“